Dienstag, 7. Mai 2013

Generelles Tierhalteverbot in Mietwohnung unwirksam

Eine gute Nachricht für alle Hunde- und Katzenhalter:

Nach aktuell verkündetem Urteils des Bundesgerichtshof (BGH) dürfen Vermieter nicht mehr generell die Haltung von Hunden und Katzen verbieten. Dem Urteil der Richter zufolge stellten derartige Klauseln in Mietverträgen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und seien deshalb unwirksam.
Die Unwirksamkeit der Tierhaltungsklausel im Mietvertrag führt jedoch nicht dazu, dass der Mieter Tiere jeglicher Art in der Mietwohnung ohne jegliche Rücksicht auf die Mitmieter oder den Vermieter halten darf. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Tierhaltung in der Mietwohnung die Belange der Mitmieter und des Vermieters nicht erheblich beeinträchtigen, so dass eine Tierhaltung trotz der unwirksamen Mietvertragsklausel vom Vermieter untersagt werden kann (Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2013, Az.: VIII ZR 168/12).
Dies soll aber kein Freibrief für alle Tierliebhaber sein.
Wer sich für die Anschaffung eines Hundes interessiert, und wissen möchte, welche Rasse / Mix zu den Gegebenheiten passt, sollte sich vorher von einem qualifizierten Hundetrainer informieren lassen.
Hier bietet das Hundezentrum MG eine kostenlose Beratung vor dem Hundekauf an.

Viel Spaß mit dem geliebten Vierbeiner(n) wünscht
Daniela Schramm
Hundezentrum MG

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