Eine gute Nachricht für alle Hunde- und Katzenhalter:
Nach aktuell verkündetem Urteils des Bundesgerichtshof (BGH)
dürfen Vermieter nicht mehr generell die Haltung von Hunden und Katzen
verbieten. Dem Urteil der Richter zufolge stellten
derartige Klauseln in Mietverträgen eine unangemessene Benachteiligung
der Mieter dar und seien deshalb unwirksam.
Die Unwirksamkeit
der Tierhaltungsklausel im Mietvertrag führt jedoch nicht dazu, dass der
Mieter Tiere jeglicher Art in der Mietwohnung ohne jegliche Rücksicht
auf die Mitmieter oder den Vermieter halten darf. Es ist im Einzelfall
zu prüfen, ob eine Tierhaltung in der Mietwohnung die Belange der
Mitmieter und des Vermieters nicht erheblich beeinträchtigen, so dass
eine Tierhaltung trotz der unwirksamen Mietvertragsklausel vom Vermieter
untersagt werden kann (Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2013, Az.:
VIII ZR 168/12).
Dies soll aber kein Freibrief für alle Tierliebhaber sein.
Wer sich für die Anschaffung eines Hundes interessiert, und wissen möchte, welche Rasse / Mix zu den Gegebenheiten passt, sollte sich vorher von einem qualifizierten Hundetrainer informieren lassen.
Hier bietet das Hundezentrum MG eine kostenlose Beratung vor dem Hundekauf an.
Viel Spaß mit dem geliebten Vierbeiner(n) wünscht
Daniela Schramm
Hundezentrum MG
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